Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Am Lehrstuhl BWL III ist die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen unter bestimmten Voraussetzungen – im Bereich der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und/oder im Bereich der Speziellen Betriebswirtschaftslehre – möglich. Informieren Sie sich – am besten bevor Sie ins Ausland gehen – anhand der folgenden Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.
- Informationsblatt zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
- Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Das Ausfüllen des Antrags ist auch am Computer möglich.
Geben Sie Ihren Antrag bitte zu den Öffnungszeiten im Sekretariat ab.
Diese Seite drucken